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Krankenversicherung

Aufgrund einer ärztliche Verordnung und der Genehmigung durch die Krankenkasse können Versicherte unabhängig von der Pflegeversicherung häusliche Krankenpflege erhalten, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden kann. Der Anspruch besteht für bis zu vier Wochen je Krankheitsfall. In begründeten Ausnahmefällen kann die Krankenkasse die häusliche Krankenpflege für einen längeren Zeitraum bewilligen. Die häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche Grundpflege (z.B. Hilfen bei der Ernährung und der Körperpflege, Unterstützung beim Betten, Ankleiden oder Bewegen), die hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Reinigung der Wohnung etc.) und ärztlich verordnete Behandlungspflege für medizinische Hilfeleistungen (z.B. Injektionen, Medikamentengabe, Verbände, Katheterpflege, Dekubitusbehandlung). Ist nach einem Krankenhausaufenthalt die Pflege und Versorgung im häuslichen Bereich nicht gesichert und besteht keine Zuordnung zu einem Pflegegrad, gewährt die Krankenkasse ggf. übergangsweise Leistungen für Kurzzeitpflege in dafür geeigneten Pflegeeinrichtungen. Für weitere Informationen zur „Zuzahlungsbefreiung“ wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

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