Pflegeversicherung
Mitglieder einer Krankenkasse sind automatisch bei der dazugehörigen Pflegekasse mitversichert. Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit bzw. der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und werden nur auf Antrag gewährt. Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung dauerhafte und weitreichende Hilfen in ihrem Alltag in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität, häusliche Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung benötigen. In der erforderlichen Begutachtung durch den MD (Medizinischen Dienst) wird festgestellt, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Pflegebedürftigkeit wird – je nach Beeinträchtigung der Selbstständigkeit – fünf Pflegegraden zugeordnet. Dazu werden sechs Module beurteilt und mit Punkten bewertet:
Mobilität
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Selbstversorgung (Körperpflege, Ernährung etc.)
Umgang mit krankheitsspezifischen/therapiebedingten Anforderungen
Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte