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Soziale Leistungen

Ansprechperson:

Landratsamt Enzkreis – Sozial- und Versorgungsamt
Zähringerallee 3, 75177 Pforzheim

Leistungen:

  • Sozialhilfe
    Bei finanziellen Problemen, wie z.B. zu geringe Rente, um den Lebensunterhalt bzw. Hilfe zur Pflege bestreiten zu können, zu wenig Geld, um häusliche Pflege finanzieren bzw. die Kosten einer Unterbringung im Heim tragen zu können, kann Hilfe gewährt werden. Diese Leistung ist immer nachrangig. Deshalb wird bei Antragstellung geprüft, inwieweit Sie neben Ihrem Einkommen noch anderweitige Ansprüche haben (z.B. gegen andere Kostenträger wie Renten-, Kranken-, Unfallversicherung, Pflegekasse etc. oder an unterhaltspflichtige Ehegatten. Unterhaltspflichtige Angehörige (Kinder, Ehegatten) werden nur soweit zu Unterhaltsbeiträgen herangezogen, wie es deren Einkommensverhältnisse erlauben, d.h. deren eigener Lebensunterhalt wird nicht gefährdet. Neben dem Einkommen muss auch evtl. vorhandenes Vermögen bis zu einer Freigrenze für den Lebensunterhalt eingesetzt werden. Unterhaltspflichtige Kinder werden nur zu Unterhaltsbeiträgen herangezogen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt.

  • Grundsicherung
    Für dauerhaft voll erwerbsgeminderte oder ältere Personen ab 65 Jahren wird bei finanziellen Problemen anstelle von Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung gewährt. Grundsätzlich bleiben Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern und Eltern bei der Grundsicherung unberücksichtigt. Ausnahme: diese haben ein jährliches Gesamteinkommen von über 100.000 Euro. Die Anträge auf Leistungen der Grundsicherung können beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Von dort werden sie an das Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Enzkreis weitergeleitet.

  • Hilfe zur Pflege
    wird für ambulante oder stationäre Pflege gewährt, wenn Sie nicht pflegeversichert sind oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen. Ist die stationäre Aufnahme in ein Pflegeheim notwendig, reichen die Leistungen der Pflegekasse und das eigene Einkommen zur Deckung der Heimkosten oft nicht aus. Dann können die übersteigenden Heimkosten auf Antrag übernommen werden.

  • Landesblindenhilfe
    Blindenhilfe wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen gewährt.

  • Freifahrten mit dem Fahrdienst für Schwerbehinderte
    erhalten Personen, in deren Schwerbehindertenausweis der Vermerk „a.G.“ oder unter Umständen auch nur „H“ eingetragen ist. Bis zu zehn Mal monatlich kann ein Behindertenfahrdienst in Anspruch genommen werden. Diese Vergünstigung ist einkommens- und vermögensabhängig. Ggf. wird ein Eigenanteil verlangt.

  • Schwerbehindertenausweis
    Bei einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung kann beim Landratsamt ein Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gestellt werden. Beratung findet auch beim Sozialverband VdK Pforzheim-Enzkreis statt. Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Je nach Merkzeichen sind verschiedene Vergünstigungen vorgesehen wie z.B. Freifahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln, Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren etc.

  • Befreiung von Fernseh- und Rundfunkgebühren
    Unter bestimmten Voraussetzungen (Behinderung oder geringes Einkommen oder Empfänger von Hilfe zur Pflege bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) kann man sich von der Fernseh- und Rundfunkgebührenpflicht befreien lassen. Anträge müssen direkt beim Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio gestellt werden.

  • Wohngeld
    gibt es als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers (auch im Alten- oder Pflegeheim) und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt. Sie sind auch dort einzureichen und werden an das Sozial- und Versorgungsamt des Landratsamtes Enzkreis weitergeleitet.

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