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Geschlechtsbezogene Gewalt

Gewalt gegen Frauen:
Frauen erfahren Gewalt aufgrund ihres Geschlechts. Gewalt gegen Frauen ist Ausdruck eines Macht-Ungleichgewichtes zwischen den Geschlechtern. Es gibt viele Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen, zum Beispiel körperliche oder psychische Gewalt.

Femizide:
Die gezielte Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechtes.
Als Femizide gelten diejenigen Tötungsdelikte, bei denen Frauen aufgrund ihrer Stellung als Frau in der Gesellschaft getötet werden, nicht etwa zufällig oder aufgrund individueller Umstände.

Partnerschaftsgewalt:
Partnerschaftsgewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben oder lebten, beispielsweise in einer Ehe, Lebenspartnerschaft oder intimen Beziehung.

Weibliche Genitalverstümmelung:
Weibliche Genitalverstümmelung umfasst alle Eingriffe, bei denen aus nicht medizinischen Gründen die äußeren Geschlechtsorgane ganz oder teilweise entfernt oder verletzt werden. Eine weibliche Genitalverstümmlung ist in Deutschland nicht erlaubt und steht unter Strafe (Strafgesetzbuch § 226a).

Loverboy-Masche:
Es handelt sich hierbei um Menschenhändler, die vor allem junge Mädchen oder (junge) Frauen eine Liebesbeziehung vortäuschen. Die Masche der „Loverboys“ ist immer gleich: Erst Nähe aufbauen, dann ausnutzen. Die Täter machen Sie emotional abhängig und isolieren sie von ihrem Umfeld. Das Ziel der Täter: Die Betroffenen Mädchen und (junge) Frauen zur Prostitution zu zwingen oder in andere Formen der sexuellen Ausbeutung zu treiben, um Geld zu verdienen. 

Gewalt im Name der Ehre:
Unter Gewalt im Namen der "Ehre" werden gewalttätige Handlungen verstanden, die Täter und Täterinnen damit begründen, die "Familienehre" aufrechterhalten oder wiederherstellen zu wollen. Diese Form der Gewalt beginnt oftmals mit emotionalem Druck und Erpressung. Sie kann darüber hinaus aber auch Formen von körperlicher und sexualisierter Gewalt annehmen, bis hin zu Zwangsverheiratung und Mord, der dann als "Ehrenmord" bezeichnet wird. 

Zwangsverheiratung:
Bei einer Zwangsverheiratung werden Betroffene unter Androhung oder Ausübung von Gewalt oder empfindlichem Übel in die Ehe gezwungen. Eine Zwangsheirat ist in Deutschland nicht erlaubt und steht unter Strafe (Strafgesetzbuch § 237).

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