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K.O.- Tropfen

Direkt nach der Einnahme von KO-Tropfen merken betroffene Personen meist nur, dass ihnen übel und schwindlig wird. Betroffene vermuten häufig, dass dies die Wirkung des Alkohols ist, obwohl sie bis dahin dachten, gar nicht so viel getrunken zu haben.
In K.O. Troffen stecken unterschiedliche Substanzen, die zu Benommenheit und Bewusstlosigkeit führen können - einen also K.O. machen.

Bereits vor dem Verlust des Bewusstseins sind die Betroffenen durch die Wirkung der K.O.-Tropfen schon willenlos und sehr leicht manipulierbar. Trotzdem können sie dann noch eine Zeit lang normal reden und sich bewegen und die Freunde*innen oder andere Außenstehende bemerken nicht, dass sie schon eine Bewusstseinsstörung haben. Den Täter*innen bleibt genug Zeit, mit der Betroffenen Kontakt aufzunehmen, sich vielleicht vermeintlich hilfsbereit als Begleitung nach draußen anzubieten, um ihr dann auf dem Parkplatz oder in einem nahe liegenden Gebüsch (sexuelle) Gewalt antun.
Nach dem Erwachsen aus der Bewusstlosigkeit haben die Betroffene das Problem, dass sie sich gar nicht oder nur sehr bruchstückhaft erinnern können an das, was passiert ist. manche haben nur das vage Gefühl, dass etwas Seltsames passiert ist, oder sie spüren, dass es zu einem sexuellen Übergriff gekommen ist.
Manche wissen nicht mehr wann, wie und von wem sie wohin gebracht wurden. Sie wachsen vielleicht an Orten auf, die sie nicht kennen und die unter Umständen auch nicht mit dem möglichen Tatort identisch sind.

Da der Nachweis dieser Substanzen nur sehr kurze Zeit möglich ist, bleibt es für die Betroffene meist ungeklärt, ob sie mit ihrer Vermutung Recht haben oder nicht. Betroffene erinnern sich nicht wirklich und Zweifel oft an sich selbst.

Wie können sich Menschen schützen bzw. was können Sie Ihren Kindern mitgeben:

  • das Glas nie unbeobachtet lassen, im Zweifelsfall ein neues Getränk bestellen

  • mit den Freund*innen besprechen, gegenseitig auf die Gläser zu achten
    nur Getränke annehmen, deren Weg man von der Theke an verfolgen kann

  • wenn man mit Freund*innen ausgeht, auch gemeinsam wieder nach Hause gehen

  • wenn die Freundin*der Freund oder Bekannte*in plötzlich untypisches Verhalten zeigt, schlagartig total aufgedreht ist, wahllos auf Menschen zugeht und heftig flirtet, die Freundin*den Freund im Blick behalten und nicht alleine zurücklassen

  • sich bewusstmachen, dass Täter*innen sowohl Fremde als auch Freunde*innen sein können

  • nicht zögern die Disco oder eine Feier zu verlassen, wenn ein unsicheres Gefühl entsteht

  • an Freundinnen*Freunde oder an das Personal wenden wenden, wenn einem in der Disco, der Kneipe oder auf einer privaten Feier plötzlich übel, schwindlig oder dämmerig wird

  • sofort eine Urinprobe (in einem verschließbaren Behälter) nehmen und sie kühl stellen

  • sofort in ein Krankenhaus gehen und/oder an die Polizei wenden

Was kann man bei einem Verdacht auf die Einnahme von K.O.-Tropfen tun?

Fahre Sie sofort ins Krankenhaus und/oder wende dich an die Polizei (110).

Die Substanzen sind nur wenige Stunden nachweisbar, deswegen ist schnelles Handeln gefragt!

Im Krankenhaus können auch Verletzungen oder Spuren eines sexuellen Übergriffes unter ärztlicher Schweigepflicht festgestellt werden.
Mit diesen Beweismitteln können Sie eine Anzeige erstatten.

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