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Sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt

Es handelt sich um Übergriffe auf die sexualisierte Selbstbestimmung. Es wird unterschieden zwischen „Hands-On“ und „Hands-Off“ Taten.

Als „Hands-On“ Taten gelten Übergriffe, bei denen es zu direktem körperlichem Kontakt zwischen der betroffenen Person und dem*der Täter*in kommt. Das kann zum Beispiel eine Vergewaltigung sein.

Unter „Hands-On“ Taten finden keine direkten körperlichen Berührungen statt. Hierzu zählen zum Beispiel verbale Grenzüberschreitungen oder das nicht einvernehmliche Ansehen von sexuellen Handlungen.

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