Sexuelle bzw. sexualisierte Gewalt
Es handelt sich um Übergriffe auf die sexualisierte Selbstbestimmung. Es wird unterschieden zwischen „Hands-On“ und „Hands-Off“ Taten.
Als „Hands-On“ Taten gelten Übergriffe, bei denen es zu direktem körperlichem Kontakt zwischen der betroffenen Person und dem*der Täter*in kommt. Das kann zum Beispiel eine Vergewaltigung sein.
Unter „Hands-On“ Taten finden keine direkten körperlichen Berührungen statt. Hierzu zählen zum Beispiel verbale Grenzüberschreitungen oder das nicht einvernehmliche Ansehen von sexuellen Handlungen.