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Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die folgenden Leistungen.

  • Leistungen für Bildung

  • Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft

Mit dem Starke-Familien-Gesetz gibt es seit dem 1. August 2020 weitreichende Verbesserungen beim Bildungs- und Teilhabepaket.

Leistungsanspruch:

  • Ausflüge:
    Bei ein- und mehrtägigen Ausflügen von Schulen, Kitas und Kindertagespflege werden die Kosten übernommen (z. B. für Klassenfahrten).

  • Persönlicher Schulbedarf:
    Es wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 150 Euro jährlich anerkannt. Dabei erden 100 Euro am 1. August und 50 Euro am 1. Februar jeden Jahres ausgezahlt. Das Geld unterstützt bei der Beschaffung des persönlichen Schulbedarfs wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen.

  • Schülerbeförderung:
    Fallen Aufwendungen für Fahrten an, die gesetzlich als "Schülerbeförderung" definiert sind, und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden sie übernommen; der bisher in diesen Fällen zu zahlende Eigenanteil entfällt.

  • Lernförderung:
    Bedürftige Schüler*innen können, bei einer Versetzungsgefährdung, Lernförderung in Anspruch nehmen. Die Lernförderung kann in der Schule oder außerhalb der Schule stattfinden. Der Förderbedarf wird durch die Lehrer*innen festgestellt und bescheinigt. 

  • Mittagsverpflegung in Schule und Kita

    Die Kosten für Mittagsverpflegung an Schulen oder Kitas können übernommen werden.

  • Soziale Teilhabe / Kultur, Sport, Mitmachen:
    Unter die Teilhabeleistungen fallen beispielsweise Beiträge für Musikunterricht, Mitgliedschaft in einem Verein, oder die Teilnahme an einer Freizeit. Hierfür werden monatlich 15 EUR zur Verfügung gestellt, also maximal bis zu 180 EUR im Jahr.

Verfahrenablauf

Für die Inanspruchnahme der Leistungen von Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich. Dem Antrag müssen die entsprechenden Nachweise beigefügt werden (je nach Art der beantragten Leistungen). Der Antrag ist beim Landratsamt Enzkreis, Jobcenter, einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bildungs- und Teilhabepaket / Landratsamt Enzkreis

Bundeministerium für Arbeit und Soziales

Die Leistungen des Bildungspakets

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