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Einschuluntersuchung - ESU

In der Einschulungsuntersuchung wird der Gesundheits- und Entwicklungsstand des Kindes festgestellt. Sie ist nach §91 Schulgesetz Baden-Württemberg für alle Kinder verpflichtend. Unter ärztlicher Verantwortung wird die Einschulungsuntersuchung in zwei Schritten durchgeführt.

Schritt 1 - Im vorletzten Kita-Jahr vor der Einschulung erfolgt die erste Untersuchung. Es geht bei diesem Termin nicht um die Frage der „Schulfähigkeit“, sondern um eine mögliche frühzeitige Förderung des Kindes. Falls eine Förderung notwendig ist, bleibt so noch genügend Zeit diese einzuleiten.

Schritt 2 - Eine weitere Überprüfung findet in den Monaten vor der Einschulung statt. Hier steht die Feststellung eventueller gesundheitlicher Einschränkungen der Schulfähigkeit im Vordergrund.

Wichtiger Hinweis: Alle Kinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, werden in Schritt 2 ärztlich untersucht. Bei Kindern, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, trifft die Entscheidung über die Notwendigkeit der ärztlichen Untersuchung der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

Die Entscheidung über die Einschulung trifft final die Schule.

Ablauf
Im Enzkreis findet die Untersuchung entweder vor Ort in der Kindertageseinrichtung oder im Gesundheitsamt statt. Sie dauert ca. 45 Minuten. Sie können Ihr Kind gerne zur Untersuchung begleiten.

Die Sozialmedizinische Assistentin, welche die ESU durchführt, überprüft und erfasst folgende Entwicklungsbereiche:

  • Seh- und Hörvermögen

  • Sprachverständnis, Aussprache, Merkfähigkeit

  • Malentwicklung

  • Zahlen-/Mengenverständnis

  • Größe und Gewicht

  • Fein- und Grobmotorik

  • Merkfähigkeit

Per Post oder über die Kita erhalten Sie ein Einladungsschreiben zur ersten Untersuchung. Zusätzlich erhalten Sie mit dem Einladungsschreiben eine Einwilligungserklärung und einen Fragebogen.

Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Untersuchung mit:

  • Einladung zur Einschulungsuntersuchung

  • Einwilligungserklärung (unterschrieben)

  • Nachweis über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

  • Impfausweis (Impfbuch)

  • ausgefüllter Elternfragebogen (freiwillig)

  • falls vorhanden: wichtige Arztberichte

Die Sozialmedizinische Assistentin dokumentiert die Informationen aus den vorgelegten Unterlagen, die Untersuchungsergebnisse und Sie werden zu Impfungen beraten.

Ergebnis und Einwilligung
Über das Ergebnis der Einschulungsuntersuchung werden Sie schriftlich informiert. Bei Bedarf findet anschließend noch eine ärztliche Nachuntersuchung statt.
Sofern Sie einwilligen, wird die Kindertageseinrichtung über die Ergebnisse der Untersuchung zur eventuellen Planung pädagogischer Fördermaßnahmen informiert.
Eine fachübergreifende Zusammenarbeit ist für die optimale Förderung Ihres Kindes sehr wichtig.

Weitere Informationen zur der Einschulungsuntersuchung (ESU) im Enzkreis.

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