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Bildungs- und Teilhabepaket

Wenn Sie Bürgergeld, Sozialleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder.

Voraussetzungen für einen Anspruch

Wenn Ihr Kind…

·         jünger als 25 Jahre alt,

·         eine Kindertagesstätte oder eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht

·         keine Ausbildungsvergütung erhält.

Was gehört alles dazu?

Persönlicher Schulbedarf
Sie erhalten eine jährliche Pauschale für den persönlichen Schulbedarf pro Kind. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt. Sie müssen dafür eine Schulbescheinigung vorlegen.

Lernförderung (Nachhilfe)
Die Kosten werden übernommen. Voraussetzung: Die Schule bestätigt den Bedarf und hat selbst kein entsprechendes Angebot.

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Die Kosten für das Mittagessen in Schule, Hort, Kita, bei der Tagesmutter oder dem Tagesvater können bezuschusst werden.

Vereins-, Kultur- oder Freizeitangebote
Kinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale. Die Höhe erfragen Sie bitte bei Ihrem Jobcenter. Voraussetzung: Sie weisen beispielsweise ihre Mitgliedschaft in einem Sportverein nach.

Fahrt zur Schule
In der Regel gibt es einen Zuschuss zur Monatskarte. Voraussetzung: Die Schülerinnen und Schüler können die nächstgelegene Schule nicht zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichen. Ab welcher Entfernung genau die Monatskarte bezuschusst wird, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.

Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der Schule
Mehrtägige Klassenfahrten können durch einen Antrag, welches mit gemeinsam mit der Schule ausgefüllt werden muss, komplett übernommen werden.

 

Weiter Informationen finden Sie unter:

Leistungen für Bildung und Teilhabe | Bundesagentur für Arbeit

§ 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe

 

(Stand 12/2025)

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