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Familienpflegezeit

Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Beschäftigte können sich für die Pflege eines nahen Angehörigen bis zu 24 Monate teilweise von der Arbeit freistellen lassen.

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, das am 1. Januar 2015 in Kraft getreten ist, wurden die bestehenden Regelungen im Pflegezeit und im Familienpflegezeitgesetz miteinander verzahnt und weiterentwickelt. 

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