Steuerliche Entlastungen für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag. Allein- und Getrennterziehende werden durch den Entlastungsbetrag gezielt unterstützt.
Der Entlastungsbetrag seit 1. Januar 2023:
Der Entlastungsbetrag wurde am 01. Januar 2023 von 4.008 Euro auf 4.260 Euro erhöht.
Bei mehreren Kindern steigt der Entlastungsbetrag ab dem zweiten Kind um 240 Euro pro Kind.
Grafik „Das Kindergeld“ © BMFSFJ