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Steuerliche Freibeträge für Kinder

Eltern bekommen für ihre Kinder entweder Kindergeld oder steuerliche Freibeträge bei der Einkommensteuer.
Für manche Eltern lohnt sich dieser sogenannte „Kinderfreibetrag" mehr als das Kindergeld.
Die Freibeträge für Kinder dienen dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen.

Das Finanzamt prüft automatisch im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
Diese Prüfung muss nicht beantragt werden.

Bei der Einkommensteuerveranlagung werden beide Freibeträge zusammengerechnet. Bei getrennter Veranlagung von Ehegatten wird bei jedem Elternteil jeweils der halbe Betrag berücksichtigt.

Voraussetzungen für steuerliche Freibeträge für Kinder sind z. B.:

  • Kinder bis zum 18. Lebensjahr

  • Kinder in Ausbildung, bis zum 25. Lebensjahr

  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr

Höhe des Kinderfreibetrages:

  • 2022: 5.620 Euro (2.810 Euro je Elternteil)

  • 2023: 6.024 Euro (3.012 Euro je Elternteil)

  • 2024: 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil)

Für das Jahr 2023 beträgt der Kinderfreibetrag also 6.024 Euro (3.012 Euro je Elternteil).

Zusätzlich gibt es noch einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser beträgt insgesamt 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil).

Die steuerlichen Freibeträge für Kinder stehen beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Alleinerziehende Anspruch auf den vollen Kinderfreibetrag haben.

Grafik „Die Freibeträge für Kinder" © BMFYFJ

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