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Bestandteile eines Schutzkonzepts

·         Risiko- und Potenzialanalyse
Identifizierung von Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten in Organisationen, Prüfung der vorhandenen Schutzmaßnahmen (wichtig: Kinder und Jugendliche werden aktiv eingebunden! Und regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Risiken!). Die Potenzial- und Risikoanalyse wird anhand von Fragenbögen durchgeführt. Mögliche Fragenbögen können beim Kinderschutzbund anfragen.
Die Ergebnisse der Befragungen sind Grundlagen zur Erstellung des Konzepts.

·         Leitbild

Das Leitbild und das Konzept einer Einrichtung sind zwei wichtige Aushängeschilder. An diesen Stellen sollte sich die Einrichtung sehr deutlich gegen sexualisierte, physische und psychische Gewalt stellen. Auch die Themen Vernachlässigung und Häusliche Gewalt müssen Eingang finden. Die Leitfragen, welche sich die Einrichtung zur Entwicklung des Schutzkonzeptes stellen kann, sind häufig ähnliche Fragen, wie die aus der Risiko- und Potentialanalyse.

·         Verhaltenskodex

Der Verhaltenskodex enthält Verhaltensregeln im Umgang miteinander. Er dient als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen in einem angemessenen Verhältnis von Nähe und Distanz.

·         Beschwerdeverfahren

Einrichtungen und Organisationen brauchen Beschwerdestrukturen, die Kinder und Jugendliche niedrigschwellig nutzen können. Beschwerdestrukturen sind ein Zeichen dafür, dass man sich darüber bewusst ist, dass Kinder und Jugendliche mit Problemen aller Art, konfrontiert sein können, bei deren Lösung die Hilfe von Erwachsenen sinnvoll ist. Dabei ist es unerheblich, ob die Ursache des Problems inner- oder außerhalb der Einrichtung liegt.

Für Leitungsverantwortliche bedeuten funktionierende Beschwerdeverfahren mehr Gewissheit darüber zu haben, dass sie frühzeitig über problematische Vorgänge, Missstände oder Fehlverhalten der Beschäftigten informiert werden und entsprechend handeln können. Für das Thema sexuelle Gewalt sollte neben den allgemeinen Beschwerdestrukturen eine konkrete Ansprechperson innerhalb und außerhalb der Einrichtung benannt werden.

·         Handlungsleitfäden

Sie stellen das Kernstück eines Schutzkonzeptes dar und sollten frühzeitig entwickelt werden. Sie geben den Mitarbeitenden Sicherheit richtig zu handeln. Für folgende Gefährdungssituationen sollten verschiedene Handlungsleitfäden entwickelt werden:

bei vermuteter Kindeswohlgefährdung im familiären Kontext, bei Gewalt unter Kindern und bei Übergriffen durch Mitarbeitenden gegenüber Kindern.

·         Notfallplan

Der Notfallplan ist ein schriftlich fixiertes Verfahren, das sich an den spezifischen Bedingungen einer Einrichtung orientiert und dann eingesetzt wird, wenn ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch aufkommt. In einem Notfallplan sind die notwendigen Schritte und Zuständigkeiten zur Verdachtsabklärung von Fällen sexueller Gewalt innerhalb und außerhalb der Einrichtung festgehalten Er ist ein „Wegweiser“ für besonnenes und zugleich wirksames Handeln im Sinne des Kinderschutzes und sollte immer auch ein Rehabilitationsverfahren beinhalten, falls sich herausstellt, dass ein Verdacht unbegründet war. 

Darüber hinaus formuliert der Notfallplan die Verpflichtung zur Aufarbeitung von Fällen sexueller Gewalt, damit die Bedingungen und Fehlentscheidungen, die den Missbrauch ermöglicht haben, analysiert und für die Zukunft präventive Maßnahmen entwickelt werden können. 

·         Partizipation von Kindern und Jugendlichen

Der Schritt zur systematischen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungen, die sie betreffen, stärkt deren Position und verringert das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Minderjährigen. Beteiligungsorientierte Organisationen und Einrichtungen erleichtern den Zugang zu den Kinderrechten und machen Kinder und Jugendliche kritikfähig, wenn sie Anlass für Beschwerden haben.

·         Kooperationen

Für Einrichtungen ist es wichtig, dass alle Partner*innen, mit denen sie zusammenarbeiten Kinderschutz ernst nehmen und wissen, an wen sie sich in der Einrichtung wenden können, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung vermuten. Außerdem braucht es Kooperationen, um Unterstützung zu erhalten.

Der Notfallplan enthält die Verpflichtung, in (Verdachts-) Fällen von sexueller Gewalt Fachleute, wie beispielsweise eigene Kinderschutzfachkräfte oder Mitarbeitende von spezialisierten Beratungsstellen, bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum weiteren Vorgehen einzubeziehen. So können Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den Ruf der Einrichtung über das Kindeswohl stellt, verhindert werden. Aber auch jenseits von akuten Fällen ist die Vernetzung mit externen Fachleuten bei der Erstellung von Schutzkonzepten und zur Qualitätsentwicklung im Kinderschutz wichtig. 

Präventionsangebote
Für Kinder und Jugendliche bedeuten Präventionsangebote im Rahmen von Schutzkonzepten, dass Kinderrechte vermittelt und altersgerechte Informationen zu sexueller Gewalt, Grenzüberschreitungen und Hilfeangeboten vermittelt werden.
Bildungs- und Erziehungseinrichtungen brauchen daneben ein sexualpädagogisches und ein medienpädagogisches Konzept und auch Präventions- und Informationsangebote für Bezugspersonen.

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