KiZplus 5.0
Simmlerstraße 10
75172 Pforzheim
INFORMATIONEN für FAMILIEN zum KINDERZUSCHLAG (KiZ) und zu „KiZplus 5.0“
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinerem Einkommen, zum Beispiel bei Teilzeitarbeit und Kurzarbeit oder auch bei Arbeitslosigkeit. Der KiZ beträgt seit dem 1. Januar 2024 bis zu 292 € pro Kind und Monat.
Um für ein Kind den KiZ bekommen zu können, muss die Familie für das Kind Kindergeld erhalten; außerdem muss das Kind im Haushalt der Familie leben, jünger als 25 Jahre und unverheiratet sein.
Der KiZ wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Ein Antragsteller muss im Durchschnitt der letzten 6 Monate mindestens 600 € brutto (bei Alleinerziehenden) oder mindestens 900 € brutto (bei Paarfamilien) im Monat verdient haben. Wenn man Arbeitslosengeld II („Bürgergeld“) vom Jobcenter erhält, ist es normalerweise nicht möglich, den Kinderzuschlag zu bekommen.
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