Heimaufsicht

Bahnhofstraße 28
75172 Pforzheim
Die Heimaufsichtsbehörde ist beauftragt, die Interessen der in ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Pflegeheimen, sowie in Kurzzeitpflegeeinrichtungen versorgten Menschen zu wahren. Grundlage ist das Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG), das u.a. den Schutz der Bewohner vor finanzieller Übervorteilung beinhaltet, die räumliche und personelle Mindestausstattung festlegt und Mitwirkungsmöglichkeiten der betreuten Menschen bei der Gestaltung des Lebens in der Einrichtung fördert.