
Industriestraße 16
75417 Mühlacker
Für die Tafelladen ist ein Berechtigungsschein ist nötig. Das bedeutet, die Lebensmittelausgabe erfolgt an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung sowie an Personen mit geringem Einkommen, einer kleinen Rente bzw. in besonderen finanziellen Notlagen.
In den jeweiligen Büros können die Berechtigungsscheine bzw. Einkaufsausweis ausgestellt werden. Auf dem Einkaufausweis ist kenntlich gemacht, an welchem Wochentag eingekauft werden darf.
Öffnungszeiten:
dienstags, donnerstags und freitags von 14:00 bis 16:30 Uhr