Kronenstraße 5
75196 Remchingen
Für die Tafelladen ist ein Berechtigungsschein ist nötig. Das bedeutet, die Lebensmittelausgabe erfolgt an Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Grundsicherung sowie an Personen mit geringem Einkommen, einer kleinen Rente bzw. in besonderen finanziellen Notlagen. In den jeweiligen Büros können die Berechtigungsscheine bzw. Kundenausweise ausgestellt werden.
Öffnungszeiten:
dienstags und freitags, 13.30 bis 16:00 Uhr
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